Wer kann ein Girokonto beantragen?
In Deutschland darf jeder ein Girokonto eröffnen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Sinne des Gesetzes geschäftsfähig ist. Minderjährige benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Weitere Bedingungen hängen vom jeweiligen Bankinstitut ab und sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt.
Alle Antragsteller haben die Pflicht einen Wohnsitz in Deutschland vorzuweisen. Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments dient der Identitätsprüfung. Bei Nicht-EU-Bürgern ist unter Umständen auch die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht unbedingt notwendig. Ein Auszug aus dem Vorstrafenregister ist nur dann relevant, wenn die darin aufgeführten Vergehen direkt mit der Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu tun hat. Die SCHUFA hat die Möglichkeit, Vergehen dieser Art der Bank mitzuteilen.
Fragen rund um die Voraussetzung zur Girokonto Eröffnung
- Was sollte ein kostenloses Girokonto bieten?
- Wer kann ein Girokonto beantragen?
- Wieviele Girokonten kann ich führen?
- Weche Rechte besitzt man im Umgang mit dem Girokonto?
- Filial- oder Direktbank?
- Was ist beim Bankwechsel zu beachten?
- Welche Kündigungsfrist ist für das bestehende Girokonto zu beachten?
